Carl Zeiss Meditec AG begrüßt vorteilhafte Beilegung des Rechtsstreits mit Topcon
- Richtungsweisende rechtliche Einigung schützt Kundengruppen, Patientinnen und Patienten sowie die umfassenden digitalen Innovationen des Unternehmens im Bereich der Augenheilkunde.
- Der Vergleich beinhaltet eine nicht veröffentlichte finanzielle Zahlung an Carl Zeiss Meditec sowie weitere Strafen für die Beteiligung von Topcon bezüglich der Entwendung und Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen.
DUBLIN, USA | 1. Februar 2024 | Carl Zeiss Meditec AG
Die Carl Zeiss Meditec AG teilte heute mit, dass das Unternehmen einen vorteilhaften Vergleich mit dem japanischen Unternehmen Topcon in einem Rechtsstreit zwischen den jeweiligen US-Tochtergesellschaften erzielt hat. Der Rechtsstreit wurde vor dem US-Bundesgericht im Northern District of California geführt. Der Vergleich stärkt den Schutz der Geschäftsgeheimnisse von ZEISS und stellt wieder gleiche Bedingungen für einen fairen Wettbewerb her. Im Verfahren wurde Topcon beschuldigt, sich unrechtmäßig Millionen gestohlener Dateien von ZEISS beschafft zu haben, die Geschäftsgeheimnisse, Konstruktionen und Entwürfe von Produkten sowie andere streng vertrauliche Informationen enthielten. Bereits früher hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Topcon erlassen und vor kurzem den Antrag von Topcon auf ein Urteil im Schnellverfahren in Bezug auf die Anschuldigungen von ZEISS über die Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen abgelehnt. Der Prozessbeginn wurde auf Anfang Februar 2024 festgelegt.
Als Teil des Vergleichs erklärte sich Topcon zu verschiedenen weitreichenden Zugeständnissen bereit, dazu zählen:
- die Zahlung eines erheblichen nicht veröffentlichten Betrags an die Tochtergesellschaft der Carl Zeiss Meditec AG in den USA innerhalb von 30 Tagen;
- die Vernichtung und Verpflichtung zur Nichtverwendung jeglicher gestohlener Informationen von ZEISS innerhalb des Unternehmens Topcon und bei seinen externen Entwicklern;
- die Rückgabe des Gerätes ZEISS CIRRUS und der damit verbundenen Software, das unrechtmäßig von Topcon beschafft und verwendet wurde;
- die Vernichtung aller Kopien des Quellcodes der Softwareapplikationen HFA Extractor und DICOM Decoder von Topcon, die mit Hilfe der von ZEISS gestohlenen Informationen entwickelt wurden;
- das Löschen des DICOM Decoders bei allen Kunden weltweit, die Versionen des Gerätes Harmony von Topcon mit diesen Funktionen haben.
Weitere Bedingungen des Vergleichs sind ein unbefristetes Verbot der Verwendung des Quellcodes des HFA Extractor und DICOM Decoder zur Entwicklung ähnlicher Produkte, sowie ein zweijähriges weltweit geltendes Verbot für Topcon zur weiteren Entwicklung oder Veröffentlichung von Funktionen, die gleichwertig zu denen des HFA Extractor und DICOM Decoder sind. Außerdem erklärte Topcon sich mit einem Verbot einverstanden, für weitere zwei Jahre danach keine Funktionen durch eigene Belegschaft oder Beratungsunternehmen entwickeln zu lassen, die an diesem Fall beteiligt waren noch Reverse Engineering unter Verwendung von ZEISS eigenen Daten auszuführen. Das Gericht wird für einen Zeitraum von fünf Jahren für die Vollstreckung des Vergleichs zuständig bleiben.
"ZEISS ist ein Traditionsunternehmen mit einer langen Forschungs- und Entwicklungsgeschichte und hat in den letzten Jahren viel investiert, um seine starke Marktposition in der Ophthalmologie und Führungsrolle bei digitalen Innovationen zu erreichen", sagte Dr. Euan S. Thomson, CEO der Carl Zeiss Meditec Inc. „Wir entwickeln Innovationen, die den Fortschritt des Gesundheitswesens vorantreiben und das Leben von Patientinnen und Patienten verbessern. Das ist unsere DNA. Deswegen können wir keinen Diebstahl unserer Technologien dulden.“
„In der modernen digitalen Welt ist es wichtiger denn je, Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Geschäftsinformationen zu schützen, um unsere Kundengruppen und deren Patientinnen und Patienten auf der ganzen Welt zu schützen“, erläutert Aaron Kim, Justiziar bei der Carl Zeiss Meditec Inc. „Wir sind froh über das Ergebnis dieses Verfahrens, da es sowohl die früheren unrechtmäßigen Aktivitäten von Topcon anspricht als auch dabei hilft, diese neuen Schutzmaßnahmen für die kommenden Jahre aufrecht zu erhalten.“
Laut der von der US-Tochtergesellschaft der Carl Zeiss Meditec AG eingereichten Klage hat Topcon ab 2018 begonnen, sich Millionen gestohlener ZEISS Dateien zu beschaffen. Im Verfahren wurde auch aufgezeigt, wie Topcon unlauter im Wettbewerb agierte, indem es für die eigene Produktentwicklung Medizingeräte und Softwarelizenzen von ZEISS beschaffte und verwendete.
Der Vergleich ist gültig ab dem 09. Januar 2024. Das Verfahren trägt den Titel „Carl Zeiss Meditec, Inc. v. Topcon Medical Systems, Inc., Topcon Healthcare Solutions, Inc., et al.“ und war anhängig beim United States District Court, Northern District of California, Oakland Division (Fall Nummer 19-cv-04162-YRG).
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